Wie ist „Sperrmüll“ definiert?
Abfälle zur Beseitigung aus privaten Haushalten, die
- nicht von der Entsorgung im Holsystem ausgeschlossen sind und
- infolge ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die zugelassenen Abfallbehältnisse aufgenommen werden können oder
- das Entleeren dieser Behältnisse erschweren
Hinweis zum Umgang
Zu beachten ist, dass unter dem Begriff „Sperrmüll“ völlig unterschiedliche Abfallarten und Wertstoffe zusammengefasst werden. Entsprechend sind bei der Übergabe die Abfallarten „Sperrmüll-Altholz“, „Metall-Schrott“, „Elektro-Schrott“ und „Rest-Sperrmüll“ getrennt voneinander zu halten. Sperrmüll wird im Holsystem nur dann entgegengenommen, wenn er ein Stückgewicht von 50 kg bzw. eine Länge von 2 Metern nicht überschreitet. Aber: Nicht jedes ausrangierte Möbelstück ist Sperrmüll - Rufen Sie an: Möbel - Z.A.K.: Telefon 0 95 23 - 95 02 03.
Zum Sperrmüll gehören
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Nicht zum Sperrmüll gehören
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